Abrechnungstipps

GOÄ-PositionÄ1

GOÄ-Position Ä2

GOÄ-Position Ä3

GOÄ-Position Ä4

GOÄ-Position Ä34

GOÄ-Position Ä60

Dokumentation

GOZ 6190 „Beratendes und belehrendes Gespräch mit Anweisungen zur Beseitigung von schädlichen Gewohnheiten und Dysfunktionen“

Die Heilmittelverordnung ist nur ein Baustein im therapeutischen Gesamtkonzept.

PZR

BEMA 121 Beseitigung von Habits

ATG-Position nach 2110a

Ausschnitte aus der GKV-Richtlinie

Mehrere DVT-Aufnahmen in einer Sitzung (GOÄ-Nr. Ä5369)

Richtlinie für die Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen

So vermeiden Sie Regresse bei einer PAR-Therapie.

Anpassung der PAR-Richtlinie zum 01.07.2025 ‒ UPT-Frequenzen und EvaluationSteigerung von Analogleistungen

Umsatzsteuerpflichtige Leistung: ja oder nein?

GOÄ-Position Ä399 oraler Provokationstest

Abrechnungsrichtlinien und Ausschlusskriterien für die BEMA-Nr. 50 (Exc2) bei chirurgischen Leistungen im parodontalen und oralen Bereich

Gewährleistungsanspruch bei GKV-Versicherten

Gewährleistungsanspruch bei PKV-Versicherten

Es gibt drei gängige Unterschriftsarten, die im rechtlichen und geschäftlichen Kontext verwendet werden

Welche Leistungen unterliegen nicht der Budgetierung?

Die schriftliche Kostenaufklärung

Zusatzleistungen vs. Zuzahlungsleistungen: Wo liegt der Unterschied?

Leistungsanspruch der GKV-Versicherten: Zahnbehandlungen nach aktuellen Behandlungsrichtlinien und deren Abrechnungsgrundlagen

PAR-Behandlung: Welche privaten Zusatzleistungen sind möglich?

Zusatzleistungen im Rahmen der Füllungstherapie bei GKV-Patienten

Zusatzleistungen im Rahmen einer Endo-Behandlung bei GKV-Patienten

Zusatzleistungen im Rahmen der Versorgung mit Zahnersatz

Zusatzleistungen im Rahmen einer Schienentherapie

Zusatzleistungen im Rahmen einer Prophylaxebehandlung

Provisorische und semipermanente Eingliederung – Wichtige Punkte

Einige Schienen, die keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sind

Vereinbarung nach §2 Abs. 1 und 2 GOZ

ePA- elektronischen Patientenakte

Der Unterschied zwischen ein- und zweiteiligen Implantatsystemen

9010 Implantatinsertion

GOZ-Nr. 9040 Freilegen eines Implantats (zweiphasig)

GOZ-Nr. 9050 Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente bei einem zweiphasigen Implantatsystem während der rekonstruktiven Phase.

GOZ-Nr. 9090 Knochengewinnung (z. B. Knochenkollektor oder Knochenschaber), Knochenaufbereitung und -implantation, auch zur Weichteilunterfütterung

GOZ-Nr. 9090 Knochengewinnung (z. B. Knochenkollektor oder Knochenschaber), Knochenaufbereitung und -implantation, auch zur Weichteilunterfütterung

GOZ-Nr. 9100 Aufbau des Alveolarfortsatzes durch Augmentation ohne zusätzliche Stabilisierungsmaßnahmen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

GOZ-Nr. 9110 Geschlossene Sinusbodenelevation vom Kieferkamm aus (interner Sinuslift)

GOZ-Nr. 9120 Sinusbodenelevation durch externe Knochenfensterung (externer Sinuslift)

GOZ-Nr. 9130 Bone Splitting und Bone Spreading

GOZ-Nr. 9140 Intraorale Entnahme von Knochen außerhalb des Aufbaugebietes ggf. einschließlich Aufbereitung des Knochenmaterials und/oder der Aufnahmeregion einschließlich der notwendigen Versorgung der Entnahmestelle.

GOZ-Nr. 9150 Fixation des Augmentates durch Osteosynthesemaßnahmen

GOÄ-Nr. Ä2675 (Vestibulumplastik) und GOÄ-Nr. Ä2676 (Mundbodenplastik)

GOZ-Pos. 4080 Gingivektomie, Gingivoplastik, je Parodontium

GOZ-Pos.3240 Vestibulumplastik oder Mundbodenplastik kleineren Umfangs auch Gingivaextensionsplastik, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, für einen Bereich bis zu zwei nebeneinander liegenden Zähnen, ggf. auch am zahnlosen Kieferabschnitt