ATG-Position nach 2110a
2110a -ATG: Das parodontologische Aufklärungs- und Therapiegespräch dient der umfassenden Information und Beratung des Patienten über die Behandlungsmöglichkeiten bei Zahnfleischerkrankungen.
Da es in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) nicht explizit enthalten ist, wurde es vom Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen als "Analogleistung" anerkannt. Das bedeutet, dass es über eine ähnliche Leistung abgerechnet wird – hier wird die Nr. 2110 GOZ empfohlen.
Wirtschaftliche Anpassung:
- Da Beratungsleistungen oft nicht die tatsächlichen Kosten in der Praxis decken, kann eine Anpassung des Steigerungsfaktors notwendig sein. Dafür ist eine Honorarvereinbarung gemäß § 2 Abs. 1 und 2 GOZ erforderlich.