BEMA 121 Beseitigung von Habits

  • Bei den KIG-Einstufungen D5 und O4 liegt eine Behandlungsindikation vor. Schädliche Gewohnheiten (Habits) wie Lutschgewohnheiten, ungünstige Zungen- oder Lippenhaltungen, "falsches Schlucken", verschiedene Dysfunktionen und gewohnheitsmäßige Mundatmung können zu Kieferfehlstellungen führen. Gemäß der KFO-Richtlinie Nr. 8a umfasst die vertragszahnärztliche Versorgung das Abgewöhnen solcher Habits bei einem habituellen Distalbiss (KIG D5) und einem habituell offenen Biss (KIG O4)
  • Definition der relevanten KIG gemäß Anlage 1 der KFO-Richtlinien
  •  KIG D5 ("distale Stufe über 9 mm"): Die oberen Frontzähne ragen 9 mm über die unteren hinaus (Rückbiss) in den Behandlungsbedarfgrad D5 der kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) eingestuft.
  • KIG O4 ("offener Biss, über 4 mm"): Es besteht ein vertikaler Abstand zwischen oberen und unteren Schneidezähnen oder Seitenzähnen bei geschlossenem Mund > 4 mm                  

     Abgerechnet wird nach BEMA-Nr. 121:

  • Beseitigung von schädlichen Gewohnheiten (Habits) bei einem habituellen Distalbiss.
  • Behandlung bei einem habituell offenen Biss.
  • Die Abrechnung erfolgt je Sitzung.
  • maximal sechsmal abrechnungsfähig innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten. Nach sechs Monaten ist die Abrechnung einer Leistung nach Nr. 121 ausgeschlossen. Infrage käme eine Privatvereinbarung nach § 8 Abs. 7 Bundesmantelvertrag ‒ Zahnärzte (BMV-Z)

Mit der Nr. 121 sind folgende Maßnahmen abgegolten:

  • Praktische Übungen zur Habit-Beseitigung
  • Gespräche mit dem Kind und den Eltern
  • Eingliederung einer konfektionierten Mundvorhofplatte
  • Erforderliche Kontrollen der Behandlung