BEMA-IP 4
BEMA- IP4:
Die lokale Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung mit Lack, Gel o. ä. einschließlich der Beseitigung von weichen Zahnbelägen und der Trockenlegung der Zähne.
1. Das Entfernen harter Zahnbeläge ist nach Nr. 107(Zst) abzurechnen.
2. Eine Leistung nach Nr. IP4 kann je Kalenderhalbjahr einmal abgerechnet werden.
3. Bei Versicherten mit hohem Kariesrisiko kann ab dem 6. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Nr. IP4 je Kalenderhalbjahr zweimal abgerechnet werden.