Es gibt drei gängige Unterschriftsarten, die im rechtlichen und geschäftlichen Kontext verwendet werden

  1. Eigenhändige Unterschrift (handschriftliche Unterschrift)
    Dies ist die traditionelle, handschriftliche Unterschrift mit Stift auf Papier. Sie wird in vielen rechtlichen Dokumenten und Verträgen verwendet und ist in der Regel erforderlich, um die Authentizität und den Willen der unterzeichnenden Person zu bestätigen.
  2. Elektronische Unterschrift (e-Signatur)
    Eine elektronische Unterschrift kann jede elektronische Methode sein, mit der eine Person ihren Willen oder ihre Zustimmung zu einem Dokument oder Vertrag bekundet. Das kann ein Klick auf eine Schaltfläche oder die Eingabe eines Namens in einem Formular sein. Elektronische Signaturen sind in vielen Ländern, einschließlich der EU (eIDAS-Verordnung) und den USA (ESIGN Act), rechtlich anerkannt. Inwieweit die jeweiligen Anbieter jedoch tatsächlich Rechtssicherheit gewährleisten, sollte direkt bei ihnen erfragt werden.
  3. Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
    Dies ist die höchste Form der elektronischen Unterschrift und erfordert eine spezielle, zertifizierte Signatursoftware oder ein Signaturgerät. Eine QES wird mit einem digitalen Zertifikat versehen, das von einer anerkannten Zertifizierungsstelle ausgestellt wird, und hat den gleichen rechtlichen Status wie eine eigenhändige Unterschrift.

Jede dieser Unterschriftsarten hat spezifische Anforderungen und rechtliche Gültigkeit, abhängig vom Kontext und den geltenden Gesetzen