GOÄ-Position Ä3

Ä3 umfasst eine eingehende ärztliche Beratung, die mindestens 10 Minuten dauern muss und bei komplexeren Anliegen zum Einsatz kommt. 

Besonderheiten der Ä3-Beratung: 

  • Die erforderlichen 10 Minuten Beratungszeit können auch auf mehrere Sitzungen verteilt werden, solange die Mindestdauer insgesamt erreicht wird. 
  • Eine präzise Dokumentation ist hier besonders wichtig, um den Beratungsaufwand nachvollziehbar darzustellen. 

Abrechnungsbedingungen: 

  • Die Ä3 kann nur als alleinige Leistung abgerechnet werden oder zusammen mit bestimmten Leistungen (Ä5, Ä6 oder Nr. 0010 GOZ). 
  • Weitere Leistungen dürfen neben der Ä3 nicht berechnet werden. 

Videoberatung: 

 Wenn die Beratung per Video erfolgt und die Mindestdauer von 10 Minuten erreicht wird, kann die Leistung ebenfalls abgerechnet werden.