GOÄ-Position Ä34
Ä 34 "Erörterung der Auswirkungen einer Krankheit" ist eine umfassende Beratung, die
mindestens 20 Minuten dauert und für besonders schwierige Situationen vorgesehen ist.
Wann wird die Ä34-Leistung angewendet?
- Diese Leistung kommt zum Einsatz, wenn es um die Beratung zu einer
lebensbedrohlichen oder -verändernden Erkrankung geht. Die Krankheit hat oft
schwerwiegende Auswirkungen auf die Lebensführung des Patienten und erfordert eine
risikoreiche Behandlung, die sich über längere Zeit erstrecken kann.
Besondere Abrechnungsregeln:
- Die Beratung muss mindestens 20 Minuten dauern. Diese Zeit kann auf mehrere Sitzungen verteilt werden, wenn erforderlich.
- Die Ä34-Leistung kann innerhalb von sechs Monaten höchstens zweimal abgerechnet werden. Hier zählt der Zeitraum ab dem ersten Beratungstermin.