GOZ-Pos.3240 Vestibulumplastik oder Mundbodenplastik kleineren Umfangs auch Gingivaextensionsplastik, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, für einen Bereich bis zu zwei nebeneinander liegenden Zähnen, ggf. auch am zahnlosen Kieferabschnitt

  1. Definition & Anwendungsbereich:
    • Vestibulumplastik / Mundbodenplastik ist ein kleiner chirurgischer Eingriff zur Verbesserung des Weichteillagers.
    • Wird auch Gingivaextensionsplastik genannt, wenn das Ziel die Erweiterung der befestigten Gingiva ist.
    • Die Leistung ist auf einen kleinen Bereich von bis zu zwei nebeneinanderliegenden Zähnen begrenzt.
    • Kann auch an einem zahnlosen Kieferabschnitt durchgeführt werden.
  2. Indikationen:
    • Wird präprothetisch zur Verbesserung des Weichteillagers genutzt.
    • Kann im Rahmen von parodontologischen, chirurgischen oder implantologischen Maßnahmen notwendig sein.
    • Häufig zur Verbreiterung der befestigten Gingiva ("attached gingiva") durchgeführt.
  3. Einschränkungen & Abrechnung:
    • Nicht berechnungsfähig für die Entfernung störender Schleimhautbänder.
    • GOZ-Nr. 3240 gilt nur für kleine Maßnahmen (maximal zwei Zähne oder entsprechender Bereich im zahnlosen Kiefer).
    • Größere Maßnahmen (> zwei Zähne oder größere zahnlose Bereiche) fallen unter GOÄ-Nr. 2675.
    • Wenn sowohl eine Vestibulumplastik (3240) als auch eine Mundbodenplastik (2675) in derselben Sitzung erfolgen, können beide separat abgerechnet werden.
    • Tuberplastiken (Nr. 3250 oder GOÄ 2675) sind zusätzlich berechnungsfähig.
  4. Zuschläge für Zusatzmaßnahmen:
    • Mikroskopische OP (Nr. 0120) und Laseranwendung (Nr. 0110) sind zusätzlich abrechenbar.
    • Die Zuschläge sind pro Behandlungstag nur einmal ansetzbar.
    • Die Höhe des Zuschlags für den Einsatz eines Lasers hängt von der höchsten abrechenbaren Leistung am Behandlungstag ab.
    • Falls keine anderen GOÄ-Zuschläge anwendbar sind, kann die ambulante Leistungszuschlags-Nr. 0510 berechnet werden.

Zusammenfassung:

  • Vestibulum- oder Mundbodenplastik (kleiner Umfang, max. zwei Zähne oder vergleichbare Breite) → GOZ-Nr. 3240
  • Größere Maßnahmen oder mehrere Vestibulumplastiken → GOÄ-Nr. 2675
  • Zusätzliche Plastiken (z. B. Tuberplastik) → Zusätzliche Abrechnung möglich
  • Zuschläge (Laser, OP-Mikroskop, ambulante Behandlung) → Nur einmal pro Tag berechnungsfähig eingeben ...