GOZ-Pos. 4080 Gingivektomie, Gingivoplastik, je Parodontium
Definition:
- Gingivektomie: Entfernung/Reduzierung von Zahnfleischtaschen durch Abtragen von gingivalem Gewebe.
- Gingivoplastik: Modellierung der Zahnfleischoberfläche.
- Beide Maßnahmen werden oft kombiniert, um eine optimale Außenkontur zu erzielen.
Ziele:
- Entfernung hypertrophen/hyperplastischen Gewebes.
- Verbesserung der Mundhygiene und Reduktion der Plaqueretention.
- Verlängerung der klinischen Krone oder perioprothetische Maßnahme.
Abrechnung:
- GOZ-Nr. 4080 ist einmal je Zahn berechnungsfähig.
- Bei Behandlung des Approximalraums zwischen zwei Zähnen: zweifacher Ansatz möglich.
- Kombination mit GOZ-Nr. 4090 oder 4100 nicht zulässig.
- Nicht berechnungsfähig an Implantaten (stattdessen GOZ-Nr. 3070 oder 3080).
- Laserzuschlag nach GOÄ nur möglich, wenn kein anderer GOÄ-Laserzuschlag berechnet wird.
Beschluss des Beratungsforums Nr. 61:
- Gingivektomie/Gingivoplastik neben einer analog berechneten subgingivalen Instrumentierung ist ohne medizinische Indikation nicht zulässig.
- Kann jedoch medizinisch notwendig und eigenständig indiziert sein, dann abrechenbar nach GOZ-Nr. 4080