Provisorische und semipermanente Eingliederung – Wichtige Punkte
Provisorische Eingliederung – Wichtige Punkte
1. Grundsätzliche Vorgaben:
- Temporäres Einsetzen wird individuell durch den Zahnarzt entschieden.
- Die Entscheidung basiert auf einer Nutzen-Risiko-Abwägung.
- Eine temporäre Befestigung erfolgt, wenn funktionelle oder ästhetische Korrekturen am Zahnersatz noch notwendig sind.
- Der Begriff "kurze Tragedauer" ist nicht genau definiert und kann je nach Situation und individueller Behandlung variieren. In der Regel wird darunter ein Zeitraum verstanden, der notwendig ist, um:
- Funktionelle und ästhetische Korrekturen vorzunehmen,
- Anpassungen des Zahnersatzes zu testen,
- und eine endgültige Entscheidung über die Eingliederung zu treffen.
2. Patientenaufklärung:
- Patienten müssen über die temporäre Befestigung und deren Implikationen aufgeklärt werden.
- Die Aufklärung ist schriftlich zu dokumentieren.
3. Entscheidung über endgültige Eingliederung:
- Nach kurzer Tragedauer wird entschieden, ob die provisorische Phase abgeschlossen und der Zahnersatz endgültig eingesetzt wird.
- Provisorische Eingliederung berechtigt nicht zur Abrechnung des Heil- und Kostenplans, da der Zahnersatz noch nicht fertiggestellt ist.
4. Werkstoffwahl:
- Die prothetischen Materialien müssen für temporäre Befestigungen geeignet sein.
Semipermanente Eingliederung – Wichtige Punkte
Die "semipermanente Eingliederung" beschreibt eine Methode, bei der prothetische Arbeiten vorübergehend, aber über einen längeren Zeitraum stabil und funktionsfähig befestigt werden. Sie dient der Erprobung und kann wie eine endgültige Befestigung abgerechnet werden.
Wesentliche Aspekte:
1. Probetragephase:
- Dient der Beurteilung von Funktion, Passform und Komfort der Prothese unter realen Bedingungen.
- Eine langfristige Testphase vor einer endgültigen Befestigung.
2. Keine weiteren Maßnahmen:
- Während der semipermanenten Eingliederung erfolgen keine Änderungen oder Anpassungen, außer bei auftretenden Problemen.
- Der Heil- und Kostenplan kann nach der semipermanenten Eingliederung wie bei einer definitiven Befestigung abgerechnet werden.
4. Dokumentation: