Umsatzsteuerpflichtige Leistung: ja oder nein?

Umsatzsteuerfreiheit liegt nur vor, wenn für die erbrachte Leistung des Zahnarztes eine medizinische Indikation besteht, d.h. eine Heilbehandlung vorliegt.

  • Prävention
  • Diagnose
  • Behandlung

Nicht heilberufliche Leistungen sind Umsatzsteuerpflichtig

Beachte: Kleinunternehmerregelung 19 UstG (die Grenze im Jahr 2024 liegt bei 22.000€)

  • Kosmetische oder ästhetische Leistungen
  • Dentalschmuck
  • Bleaching (ästhetische Gründe)
  • Eigenlaborleistung
  • u.v.m