Zusatzleistungen im Rahmen einer Endo-Behandlung bei GKV-Patienten
GOZ-Nr. 0080: Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
GOZ-Nr. 0090: Infiltrationsanästhesie! ggf. an mortalen Zähnen (z. B. aufgrund möglicher Überinstrumentalisierung)
GOZ-Nr. 2197: Adhäsive Befestigung bei keimdichtem Verschluss
GOZ-Nr. 2197: Adhäsive Befestigung der Wurzelkanalfüllung
GOZ-Nr. 2300: Entfernung eines Wurzelstiftes (nicht abgebrochen!)
GOZ-Nr. 2320: Okklusale Wiederherstellung einer Krone im direkten Verfahren
GOZ-Nr. 2400: Elektrometrische Längenbestimmung
GOZ-Nr. 2420: Elektrophysikalisch-chemische Methoden
Analog, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ: Wurzelkanalspülung nach leitlinienbasiertem Spülprotokoll
Analog, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ: Binokularmikroskopische Untersuchung intrakoronaler
oder intrakanalärer Strukturen eines Zahnes (als alleinige Leistung
Analog, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ: Einbringung von Farbindikatoren zur Darstellung von Kanaleingängen und Rissen
Analog, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ: Anwendung von Ozon zur Dekontamination eines Wurzelkanals
Analog, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ: Laseraktivierte Spülung
Analog, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ: Anwendung eines Lasers zur Dekontamination der Wurzelkanäle oder Verglasung der Kanalinnenwände
Analog, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ: Intrakanaläre Stiftverankerung mit Rekonstruktion einer natürlichen Zahnkrone im direkten Verfahren als Gesamtleistung
Analog, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ: Kanalverankerter Kronenkernaufbau (es handelt sich um einen direkt im Mund angefertigten Aufbau aus Kunststoff).
Analog, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ: Präendodontischer Aufbau (werden stark zerstörte Zähne grundsätzlich vor der endodontischen Therapie adhäsiv aufgebaut.
Analog, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ: Retrograde Abschlussfüllung nach einer Wurzelspitzenresektion
Analog, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ: Internes Bleichen
GOÄ 252: Hemmung des Speichelflusses
GOÄ 267: Aufhebung einer intraoralen Lokalanästhesie im Bereich einer Körperregion kann nur einmal je Sitzung berechnet werden.
GOÄ 268: Aufhebung einer intraoralen Lokalanästhesie im Bereich von zwei, drei oder vier Kieferhälften (mehrere Körperregionen), einmal je Sitzung