Zusatzleistungen im Rahmen einer Endo-Behandlung bei GKV-Patienten

GOZ-Nr. 0080: Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

GOZ-Nr. 0090: Infiltrationsanästhesie! ggf. an mortalen Zähnen (z. B. aufgrund möglicher Überinstrumentalisierung)

GOZ-Nr. 2197: Adhäsive Befestigung bei keimdichtem Verschluss

GOZ-Nr. 2197: Adhäsive Befestigung der Wurzelkanalfüllung

GOZ-Nr. 2300: Entfernung eines Wurzelstiftes (nicht abgebrochen!)

GOZ-Nr. 2320: Okklusale Wiederherstellung einer Krone im direkten Verfahren

GOZ-Nr. 2400: Elektrometrische Längenbestimmung

GOZ-Nr. 2420: Elektrophysikalisch-chemische Methoden

Analog, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ: Wurzelkanalspülung nach leitlinienbasiertem Spülprotokoll

Analog, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ: Binokularmikroskopische Untersuchung intrakoronaler

oder intrakanalärer Strukturen eines Zahnes (als alleinige Leistung

Analog, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ: Einbringung von Farbindikatoren zur Darstellung von Kanaleingängen und Rissen

Analog, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ: Anwendung von Ozon zur Dekontamination eines Wurzelkanals

Analog, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ: Laseraktivierte Spülung

Analog, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ: Anwendung eines Lasers zur Dekontamination der Wurzelkanäle oder Verglasung der Kanalinnenwände

Analog, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ: Intrakanaläre Stiftverankerung mit Rekonstruktion einer natürlichen Zahnkrone im direkten Verfahren als Gesamtleistung

Analog, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ: Kanalverankerter Kronenkernaufbau (es handelt sich um einen direkt im Mund angefertigten Aufbau aus Kunststoff).

Analog, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ: Präendodontischer Aufbau (werden stark zerstörte Zähne grundsätzlich vor der endodontischen Therapie adhäsiv aufgebaut.

Analog, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ: Retrograde Abschlussfüllung nach einer Wurzelspitzenresektion

Analog, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ: Internes Bleichen

GOÄ 252: Hemmung des Speichelflusses

GOÄ 267: Aufhebung einer intraoralen Lokalanästhesie im Bereich einer Körperregion kann nur einmal je Sitzung berechnet werden.

GOÄ 268: Aufhebung einer intraoralen Lokalanästhesie im Bereich von zwei, drei oder vier Kieferhälften (mehrere Körperregionen), einmal je Sitzung